Inhaltsverzeichnis
- Lebenslange Freiheitsstrafe - in welchen Fällen?
- Zweimal lebenslänglich?
- Keine lebenslange Freiheitsstrafe für Straftäter unter 18 Jahren
- Wie lange ist lebenslänglich?
- Besondere Schwere der Schuld
- Lebenslange Haft - Historie
- Häufig gestellte Fragen zur lebenslangen Freiheitstrafe
- Was ist eine lebenslange Freiheitsstrafe und wie wird sie verhängt?
- Gibt es eine Möglichkeit, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verkürzen oder zu beenden?
- Wie lange dauert eine lebenslange Freiheitsstrafe?
- Gibt es Unterschiede zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Todesstrafe?
- Kann eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?
- Gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe?
Lebenslange Freiheitsstrafe (© Aron Hsiao/ Fotolia.com)
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist als Ausnahmefall der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu sehen. Ihre Dauer ist unbestimmt. Sie kann jedoch nach 15 Jahren gemäß dem § 57 a StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, sollte sich der Täter während der Haftzeit nichts weiter zu Schulden kommen haben lassen.
Kurzfassung für Schnelller:Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine Ausnahme der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe und wird in Deutschland in besonders schweren Fällen verhängt, die im Strafgesetzbuch und Völkerstrafgesetzbuch genannt sind. Dazu zählen unter anderem Mord, besonders schwerer Fall des Totschlags und Völkermord. Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern der Täter während der Haftzeit nichts weiteres zu Schulden kommen lässt. Es gibt auch die Möglichkeit einer besonderen Schwere der Schuld, die eine längere Haftdauer rechtfertigt. Es ist nicht möglich, zweimal lebenslänglich verurteilt zu werden.
Personen, die unter 18 Jahren sind, können nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht beträgt 10 Jahre.
Lebenslange Freiheitsstrafe - in welchen Fällen?
Es sind im Strafgesetzbuch (StGB) und auch im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) Delikte formuliert, die zwingend eine lebenslange Haftstrafe fordern.
Hier eine Auswahl, die jedoch nicht vollständig ist:
- Mord nach § 211 StGB
- Besonders schwerer Fall des Totschlags nach § 212 Absatz 2 StGB
- Völkermord nach § 6 Absatz 1 VStGB
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Absatz 1 und 2 VStGB
- Nach dem § 8 Absatz 1 Nummer1 VStGB Kriegsverbrechen gegen Personen in Form der vorsätzlichen Tötung
- Verbrechen der Aggression gemäß § 13 Absatz 1 VStGB
Es gibt in der Rechtsprechung auch die Formulierung der 'lebenslangen Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren'. Diese Strafen gelten für folgende Straftaten, die auch wiederum nur eine kleine Auswahl sind:
- Raub oder räuberische Erpressung mit Todesfolge nach § 251 StGB
- Sexuelle Nötigung und /oder Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB
- Kriegsverbrechen gegen Personen in Form der Geiselnahme mit Todesfolge nach dem § 8 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Nr.2 VStGB und andere mehr.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 21. 06.1977, argumentierend mit dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürde, (§§ 45, 187, 253 ff. BverfGE.BverfGE.), dass die Möglichkeit für einen Strafgefangenen nach 30 oder gar 40 Jahren unter Umständen wegen guter Führung begnadigt zu werden, entschieden zu wenig sei. So sei die lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz eben noch vereinbar, niemals jedoch als absolute Strafe im Sinne einer 'Strafverbüßung bis zum Tode'.
Zweimal lebenslänglich?
Die lebenslange Freiheitsstrafe gemäß dem § 38 Absatz 1 StGB des Strafgesetzbuches kann nach dem § 54 Absatz 2 StGB nicht als eine Gesamtstrafe aus diversen einzelnen Freiheitsstrafen zur Anwendung kommen.
Wenn ein gesetzlicher Milderungsgrund anzuführen ist, wird die lebenslange Freiheitsstrafe regelmäßig durch einen Freiheitsentzug nach § 49 Absatz 12 Nummer 1 StGB umgeändert.
Selbst ein mehrfacher Mord wird so nach deutschen Strafrecht immer mit maximal 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Auch aus mehreren Strafen wird so nach dem § 54 Absatz 1 StGB nur eine singuläre Gesamtstrafe.
Urteile wie in anderen Ländern möglich: 'Zweimal lebenslänglich wegen dreifachen Mordes' existieren in Deutschland mit dem 23. StrÄndG aus 1986 (BGBI. S.93) nicht mehr. Hier wird dann der Urteilszusatz 'besondere Schwere der Schuld' zu Anwendung kommen und auch entsprechende Auswirkungen haben.
Keine lebenslange Freiheitsstrafe für Straftäter unter 18 Jahren
Ist die Person, die beschuldigt wird, noch keine 18 Jahre alt, kommt das Jugendstrafrecht zur Geltung. In diesem Fall kann keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht ist 10 Jahre.
Bei heranwachsenden Jugendlichen aber, die nach dem Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden, ist durchaus auch eine Freiheitsstrafe von 10 bis 15 Jahren nach dem § 106 Absatz 1 JGG üblich. Es wäre jedoch auch eine herkömmliche lebenslange Freiheitsstrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht möglich.
Wie lange ist lebenslänglich?
Gemäß dem § 57 a StGB kann ein Strafgefangener im Vollzug nach 15 Jahren verbüßter Haft mit einer Bewährung auf fünf Jahre vorzeitig entlassen werden. Dabei müssen jedoch die oben erwähnten 15 Jahre verbüßt sein, diese gelten inklusive der Zeit, die in der Untersuchungshaft verbüßt wurde. Dazu muss ein Gericht die Frage nach dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit bezüglich der Gefährlichkeit des Häftlings beantworten.
Das heißt, die Richter werden anhand der von Sachverständigen erstellten Gutachten beurteilen, inwieweit davon auszugehen ist, dass der Betroffenen in Freiheit nicht erneut straffällig wird. Hier muss jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit zur Anwendung kommen. So kann nicht die bloße Vermutung, der Strafgefangene würde nach seiner Entlassung z.B. Haschisch kaufen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwarz fahren, Ladendiebstähle begehen, eine noch längere Vollstreckung einer lebenslangen Haftstrafe rechtfertigen.
Auch das Verhalten des Strafgefangenen anhand der Vollzugserleichterungen zu messen, die er während der Verbüßung seiner Haftstrafe erhalten hat, ist nicht unbedingt Ablehnungsgrund. Das Gericht hat zu prüfen, ob der Gefangene zu Recht keine Vollzugslockerungen erhalten hat.
Besondere Schwere der Schuld
Grundsätzlich gibt es bis heute keine gesetzliche Definition des Begriffes 'besondere Schwere der Schuld'. Besondere Schuldschwere ist jedoch anzunehmen, sollte gegenüber anderen, ähnlichen Taten ein wesentlich größeres Maß an Schuld vorliegen. Das könnte sein vielfacher Mord, kaltblütige Brutalität. Die Motive können von besonderer Verwerflichkeit sein oder der Täterpersönlichkeit abartige sexuelle, auch gewalttätige Neigungen zugeschrieben werden. Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor, wird die Haft nach 15 Jahren keinesfalls beendet sein.
In einem Fall, in dem der Täter bereits 15 Jahre abgebüßt hat, wird die Strafvollzugskammer darüber entscheiden, welches Strafmaß zuzüglich dieser 15 Jahre noch abzubüßen ist. Hier existiert keine fixe Obergrenze, regelmäßig verhängen die Gerichte jedoch nicht mehr als 10 zusätzliche Jahre.
JuraForum.de-Tipp: Wird eine sogenannte 'lebenslange' Haftstrafe in Deutschland verhängt, beträgt die Haftdauer nur im Extremfall max. 25 Jahre.
Eine Sicherungsverwahrung, die darüberhinaus angeordnet werden kann, versteht sich nicht als Freiheitsstrafe, sondern vielmehr als eine Maßregel der Besserung und Sicherung.
Lebenslange Haft - Historie
Die Freiheitsstrafe im Strafvollzug, als relativ humane Strafeinrichtung, ist in der Menschheitsgeschichte noch nicht sonderlich alt. Man wandte früher zur Bestrafung subtilere Methoden an: Folter, Ehrenstrafen, Verbannung beispielsweise oder gleich der Tod als Strafe. Eingesperrt wurde der Täter dann lediglich bis zur Vollstreckung, eine Art von Untersuchungshaft. Vor der Konstitution von Staaten, Städten und Gemeinden nahm sich der Patriarch die Freiheit, seine Untertanen nach Belieben einzusperren z.B. in seinen Privatkellern.
Im Mittelalter, bis in das 16. Jahrhundert hinein, galt in deutschen Landen das Allgemeine Recht, das sich aus dem 'Corpus luris Civilis', dem Gesetzbuch des römischen Rechts entwickelte. Freiheitsstrafen kamen darin nur sehr bedingt vor, geahndet wurde mit Leibes- und Todesstrafen. Zu lebenslanger Haft verurteilte man Täter, die eigentlich hingerichtet werden sollten, vom jeweiligen Potentaten jedoch begnadigt wurden, oder auch solche, die in Inquisitionsaburteilungen ihre Lehren beziehungsweise ihren Glauben aus Furcht vor dem Tode widerriefen.
Dann, um 1600, führte man neben den bestehenden Armenhäusern die Klostergefängnisse ein. Die Reformation schließlich änderte dies, man konnte Katholiken nicht zusammen mit Bürgern evangelischen Glaubens in eine Zelle stecken. Die ersten Stadtgefängnisse entstanden. Gleichzeitig mit ihnen baute man auch die ersten Zuchthäuser.
Häufig gestellte Fragen zur lebenslangen Freiheitstrafe
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die schwerste Strafe im deutschen Strafrechtssystem. Hier sind einige häufige Fragen von Mandanten zu diesem Thema:
Was ist eine lebenslange Freiheitsstrafe und wie wird sie verhängt?
Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist eine Strafe, die den Verurteilten für denRest seines Lebens inhaftiert. Die Strafe kann für schwere Verbrechen wie Mord, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhängt werden. Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt durch ein Gericht, nachdem eine Verurteilung wegen eines solchen Verbrechens stattgefunden hat. Die Verurteilung muss durch ein Gerichtsurteil rechtskräftig geworden sein.
Gibt es eine Möglichkeit, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verkürzen oder zu beenden?
Ja, es gibt eine Möglichkeit, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verkürzen oder zu beenden. Das deutsche Recht sieht die Möglichkeit der Begnadigung durch den Bundespräsidenten vor. Diese Entscheidung wird jedoch nicht leichtfertig getroffen und erfordert in der Regel einen besonderen Grund, wie beispielsweise eine schwere Krankheit oder ein hohes Alter. Ein Antrag auf Begnadigung kann vom Verurteilten oder dessen Anwalt gestellt werden.
Wie lange dauert eine lebenslange Freiheitsstrafe?
Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nur durch eineBegnadigungbeendet werden. Es gibt also keine feste Dauer. Der Verurteilte kann den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine Begnadigung gewährt wird, die den Verurteilten vorzeitig aus der Haft entlässt.
Gibt es Unterschiede zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Todesstrafe?
Ja, es gibt Unterschiede zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Todesstrafe. Die Todesstrafe ist in Deutschland seit 1949 abgeschafft und eine lebenslange Freiheitsstrafe ist die schwerste Strafe im deutschen Strafrechtssystem. Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet, dass der Verurteilte für den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen muss, während die Todesstrafe den Verurteilten tötet. Darüber hinaus gibt es auch Unterschiede im Verfahren. Für die Verhängung der Todesstrafe ist ein anderes Gericht zuständig und es gelten strengere Anforderungen an das Verfahren als bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Kann eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?
Nein, eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Begnadigung, die den Verurteilten vorzeitig aus der Haft entlässt.
Gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe?
Ja, es besteht die Möglichkeit einervorzeitigen Entlassungaus der lebenslangen Freiheitsstrafe, jedoch ist diese sehr selten und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Nach § 57a Strafgesetzbuch (StGB) kann eine vorzeitige Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe in Betracht kommen, wenn der Verurteilte eine Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren abgesessen hat.
Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung ist, dass der Verurteiltekein Sicherheitsrisikomehr für die Allgemeinheit darstellt. Hierbei sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, wie beispielsweise das Vorliegen von Haftgründen, das Verhalten des Verurteilten während der Haftzeit, die Einsicht in die Tat und das Vorliegen eines konkreten Resozialisierungskonzepts.
Zuständig für die Entscheidung über eine vorzeitige Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe ist in der Regel derStrafvollstreckungssenatdes jeweiligen Oberlandesgerichts. Bei der Entscheidung wird in der Regel eine Vielzahl von Gutachten eingeholt, wie beispielsweise ein psychiatrisches oder ein kriminologisches Gutachten.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine vorzeitige Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe eine Ausnahme darstellt und keineswegs garantiert ist. In der Praxis sind vorzeitige Entlassungen aus lebenslanger Freiheitsstrafe eher selten.
★★★★★
(13 Bewertungen, 2.15 von 5)
"); }